Zum Inhalt springen

Installationskontrolle

Wissen Sie, dass seit dem 1. Januar 2002 der Eigentümer für die Kontrolle der Installationen selbst verantwortlich ist?

Der Bundesrat hat die neue Verordnung über die elektrischen Niederspannungs - Installationen (NIV) auf den     1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Nach dieser Verordnung werden neu die Kontrollen nicht mehr durch das Energie lieferne Werk (EVU), sondern durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt.

Die Aufforderung zur Kontrolle erfolgt durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU). Innerhalb der Fist von 6 Monaten ist der Eigentümer verpflichtet, die Installation prüfen zu lassen. Der Eigentümer muss einer Fachperson (mit Kontrollberechtigung) den Auftrag zu dieser Kontrolle erteilen.

Wichtig dabei ist zu erwähnen, dass Fachpersonen, die bei einem EVU angestellt sind, in Ihrem eigenen Hoheitsgebiet nicht kontrollieren dürfen. (Periodische Kontrollen)

Sobald der Sicherheitsberater den korrekten Zustand der Installation bestätigt, erstellt er den Sicherheitsnachweis für den Eigentümer. Eine Kopie davon wird an das EVU weitergeleitet. Wenn Mängel bestehen, müssen diese von einer vom Sicherheitsberater unabhängigen Fachperson behoben werden.

Für die verschiedene Gebäudearten gibt es unterschiedliche Kontrollperioden:

  •   5 Jahre: Schulen, Warenhäuser, Hotels
  • 10 Jahre: Büros, Gewerbebauten, Landwirtschaft
  • 20 Jahre: Wohnungsbau (Ein - und Mehrfamilienhäuser)

 

Wir empfehlen uns für:

  • Schlusskontrollen
  • Abnahmekontrollen
  • Sicherheitsnachweise / Periodische Kontrollen
  • Kontrollperioden
  • Mieterwechsel
Othmar Walser
Zählerwesen / HIK
081 738 11 12
079 216 14 14