Innerer Blitzschutz
Der innere Blitzschutz ist die Gesamtheit der Massnahmen gegen Auswirkungen des Blitzstromes und der Blitzspannung auf Installationen sowie elektrische und elektronische Anlagen der baulichen Anlage.
Wenn der äussere Blitzschutz keinen faradayscher Käfig bildet, müssen Fangeinrichtungen und Ableitungen ausreichenden Abstand zu anderen unmittelbar oder mittelbar geerdeten Teilen aufweisen, um Lichtbögen zu vermeiden. Zu diesen geerdeten Teilen zählen Antennen und deren Kabel, andere elektrische Leitungen sowie Dachrinnen, Fallrohre, Attika und andere Rohrleitungen aus Metall. Der notwendige Abstand wird durch die A-Schutzklasse, die entfernung vom Hauptpotentialausgleich, eine Stelle einer Fangeinrichtung oder Ableitung über dem Hauptpotentialausgleich liegt, desto grösser ist der erforderliche Abstand. Wenn er an einer Stelle nicht eingehalten werden kann, muss dort ein Potentialausgleich zwischen der Fangeinrichtung oder Ableitung und den betreffenden geerdeten Teilen hergestellt werden, die in ihrem weiteren Verlauf wie Ableitungen zu behandeln sind.
Für den Potentialausgleich von elektrischen Leitungen werden Überspannunsschutzgeräte (Surge Portective Devices) eingesetzt, die nach der Norm EN 61643-11 in drei Kategorien eingeteilt sind:
- SPD Typ 1: Müssen an allen Einführungen von elektrischen Leitungen in den Schutzbereich des äusseren Blitzschutzes eingesetzt werden. Sie leiten den vollen Blitzstrom ab, belassen es aber bei einer für elektronische Geräte gefährlichen Überspannungsschutz.
- SPD Typ 2: Reduzieren das von SPD Typ 1 hergestellte Spannungsniveau weiter. Sie werden in Verteilern eingesetzt.
- SPD Typ 3: Reduzieren das von SPD Typ 2 hergestellte Spannungsniveau auf ein für elektronische Geräte ungefährliches Mass. Sie werden in Überspannunsschutz - Steckdosen, Überspannungsschutz - Steckdosenadaptern und Endgeräten eingesetzt.