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Urnenabstimmung

14.07.2023
Urnenabstimmung

Kreditgenehmigung Ersatzneubau Ortsgemeindehaus und einer Tief-garage.

Gestützt auf die Ziff. 4.1 des Anhanges Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung vom 01.04.2011 wird eine Urnenabstimmung notwendig, wenn die Bausumme über 2 Mio Franken beträgt.

Urnenabstimmung

  • Kreditgenehmigung Ersatzneubau Ortsgemeindehaus und einer Tiefgarage.
     

Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne beim Ortsgemeindebüro eintreffen.

 

Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 18. August 2023, 16.00 Uhr beim Ortsgemeindebüro in Unterterzen abgeholt oder unter info@og-quarten.ch bestellt werden.

 

Unterterzen, im Juli 2023

Der Ortsverwaltungsrat

 

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