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Feststellung endgültiges Ergebnis

05.05.2021
Feststellung endgültiges Ergebnis

Urnenabstimmung vom 11. April 2021 (Art. 111 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen)

Nachdem die Beschwerdefrist gegen die Ergebnisse der Abstimmung vom 11. April 2021 zu den Geschäften der Bürgerversammlung unbenutzt abgelaufen ist, stellt der Ortsverwaltungsrat das endgültige Ergebnis fest. Die Ergebnisse sind damit rechtskräftig und bleiben unverändert. Der Ortsverwaltungsrat bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürger für das entgegengebrachte Vertrauen und die Annahme sämtlicher Vorlagen.

 

 

Unterterzen, 04. Mai 2021

Der Ortsverwaltungsrat

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