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Aktuelles aus Quarten.

Aktuelles aus Quarten.

Fakultatives Referendum

19.08.2026
Fakultatives Referendum

Vereinbarung Wasserversorgung Quarten / Murg

Fakultatives Referendum nach Art. 23 Abs. 1lit. a Gemeindegesetz und Art. 14 der Gemeindeordnung.

 

Gegenstand:

Vereinbarung Wasserversorgung Quarten / Murg

Zwischen Wasserversorgung der Ortsgemeinde Quarten und Murg Flums Energie

Vereinbarung

 

Beschluss Ortsverwaltungsrat: 10. August 2026

 

Referendumsfrist: 25. August bis 04. Oktober 2026

 

Einsicht in Unterlagen: Ortsgemeinde Quarten, Verwaltung, Bodenstrasse 5, Unterterzen

 

Quorum:   Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 50 gültige                   Unterschriften notwendig.

 

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Ortsverwaltungsrat Quarten, Bodenstrasse 5, 8882 Unterterzen einzureichen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 17 der Gemeindeordnung.

 

Der Ortsverwaltungsrat

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