Fakultatives Referendum nach Art. 23 Abs. 1lit. a Gemeindegesetz und Art. 14 der Gemeindeordnung.
Gegenstand:
Vereinbarung Wasserversorgung Quarten / Murg
Zwischen Wasserversorgung der Ortsgemeinde Quarten und Murg Flums Energie
Vereinbarung
Beschluss Ortsverwaltungsrat: 10. August 2026
Referendumsfrist: 25. August bis 04. Oktober 2026
Einsicht in Unterlagen: Ortsgemeinde Quarten, Verwaltung, Bodenstrasse 5, Unterterzen
Quorum: Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 50 gültige Unterschriften notwendig.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Ortsverwaltungsrat Quarten, Bodenstrasse 5, 8882 Unterterzen einzureichen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 17 der Gemeindeordnung.
Der Ortsverwaltungsrat